Bootstouren

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    BOOTSTOUREN Beilngries

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Ab aufs Wasser! -
Bootstouren auf dem ruhigen Fluss Altmühl


Aufgrund des ruhigen Gewässers und einer Fließgeschwindigkeit zwischen 5-7 km/h bietet sich das Bootswandern gerade für Familien mit Kindern auf der Altmühl an. Auf der Flussstrecke zwischen Gunzenhausen und Töging befinden sich zahlreiche, gut ausgeschilderte Anlegemöglichkeiten sowie etliche Rastplätze und Gasthäuser für eine Stärkung zwischendurch.

"Ob sie in der Gruppe, mit Ihrer Familie oder zu zweit die Altmühl

 erkunden wollen, wir organisieren für sie alles."

Die Bootstouren werden in Vierer-Kanadiern durchgeführt und starten am Campingplatz in Beilngries .

Der Treffpunkt ist jeweils 15 Minuten vor Tourbeginn bei der Bootshütte.
Hier erfolgt die Ausgabe von Paddel, Schwimmwesten sowie wasserfesten 
Tonnen / Säcken. Sie werden mit dem Bus zur gewählten Einstiegsstelle gebracht
und paddeln selbstständig, im eigenen Boot zum Platz nach Beilngries zurück.

Es sind keine geführten Touren!

Flusserlebnis Altmühl -
Wo Mensch und Natur sich begegnen

Schauen Sie sich das Video vom Naturpark Altmühltal an und erfahren Sie mehr über die Bootstouren auf der Altmühl und was Sie alles beachten sollten!

Hier Video starten: www.youtube.de
Tour 1: Kratzmühle-Beilngries, 11:00 Uhr Tour 1: Kratzmühle-Beilngries, 12:00 Uhr Tour 2: Ilbling-Beilngries, 11:00 Uhr Tour 2: Ilbling-Beilngries, 12:00 Uhr
bis 5 Jahre 8,00 € 8,00 € 8,00 € 8,00 €
6-14 Jahre 17,00 € 17,00 € 17,00 € 17,00 €
ab 15 Jahre 22,00 € 22,00 € 27,00 € 27,00 €

Tour Kratzmühle-Beilngries (ca. 1 Std.), Tour Ilbling-Beilngries (ca.3-4 Std.)

Preise pro Person

Startpunkt ist das NATURAMA Beilngries: An der Altmühl 24, 92339 Beilngries.

Hier gibt es kostenlose Parkplätze vor dem Gelände.

Die Vierer-Kanadier sind auch gut zu zweit zu fahren, bei Kindern ist eine fünfte Person erlaubt.

Sie erhalten eigene Boote und müssen sich kein Boot mit weiteren Bootsfahrern teilen.

Hunde dürfen bei den Bootstouren gerne mitfahren.

Die angegeben Zeiten sind Richtzeiten. Sie können nach Belieben anhalten und rasten.

Sie haben keinen Zeitdruck für die Rückkunft.


Beim Erholungsgebiet Kratzmühle müssen die Boote umgesetzt werden. Hier gibt es die Möglichkeit, eine längere Pause zu machen und das Angebot mit Badesee, Minigolf, Seecafé und Spielplatz zu nutzen.

Die Preise verstehen sich inkl. Personen- und Bootstransport zur Einstiegsstelle.

Fremde Boote können leider nicht transportiert werden.

Bei einem Personentransport ohne Bootstour gibt es keinen Rabatt.

Bei Absage wegen Regen/Gewitter entstehen keine Kosten. Der Preis der Bootstour wird nicht ausbezahlt.

Sie erhalten anstatt dessen einen Wertgutschein zur Nachholung der Bootstour.

Mit der Buchung einer Bootstour werden die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bootsverleih Beilngries anerkannt.

Angebot für Gruppen


Ob Vereinsausflug, Teambuildingmaßnahme oder Firmenevent -

Auch für Gruppen organisieren wir Bootstouren!


Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit Ihrer Anfrage an:

service@naturama-beilngries.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen Bootsverleih Beilngries

1. Pflichten des Vermieters
Das Boot wird zum Gebrauch durch den Vermieter an den Mieter in einem technisch einwandfreien und verkehrssicheren Zustand überlassen. Der Vermieter führt die Wartung der Boote durch. Die Grobreinigung zählt nicht zur Wartung.

2. Pflichten des Mieters
a) Allgemeines Die Vermietung der Boote erfolgt nur an Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben sowie gegen Angabe der Personalien (Name, Anschrift) und Vorlage eines gültigen Personaldokuments. Gebuchte Boote können bei schlechten Witterungsbedingungen (Regen, Hagel, Gewitter etc.) kostenfrei storniert werden. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Das Tragen einer Schwimmweste ist Pflicht. Kinder unter 14 Jahren dürfen nur in Begleitung von Erwachsenen fahren bzw. müssen eine Einwilligung der Erziehungsberechtigten vorlegen. Eltern haften für ihrer Kinder. Bei Gewitter ist die Fahrt sofort zu beenden. Die Boote dürfen nur bei der Bootsanlagestelle betreten und verlassen werden. Während der Fahrt müssen alle Fahrgäste auf den vorgesehenen Sitzplätzen bleiben. Alkoholisierte Personen sind vom Bootsverleih ausgeschlossen. Wettfahrten, Schaukeln und das Springen vom Boot sind untersagt. Die zulässige Personenanzahl für die Nutzung der Boote ist einzuhalten.
b) Mietpreis Der Mietpreis ist vor Fahrtantritt durch den Mieter bei der Buchung zu entrichten. Die aktuellen Mietpreise ergeben sich aus der Preisliste auf der Website www.naturama-beilngries.de
c) Führungsberechtigt Das geliehene Boot ist vom Mieter, oder unter dessen Aufsicht, durch eine geeignete Person zu führen. Der Mieter hat das Handeln des jeweiligen Fahrers, wie sein eigenes Handeln zu vertreten. Die Bestimmungen dieses Vertrages gelten auch für die jeweiligen berechtigten Fahrer.
d) Obhutspflichten Das Boot ist durch den Mieter und dessen Mitfahrer sorgsam zu behandeln. Zum Uferbereich und zu allen anderen Booten und Badegästen ist ein Mindestabstand von 2 Metern einzuhalten. Zum Wehr ist ein Mindestabstand von 50 m einzuhalten. Den Warnschildern ist Folge zu leisten. Der Mieter hat die Verpflichtung, das Leihgut innerhalb der Öffnungszeit vollständig und gereinigt zurückzugeben.
e) Anzeigepflicht Sachschäden, die während der Mietdauer in Zusammenhang mit der Bootsfahrt eingetreten sind, sind unverzüglich dem Vermieter zu melden.

3. Haftung des Vermieters
Der Vermieter, oder einer seiner Mitarbeiter, haften nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Wasserschäden und Verschmutzung der Kleidung jeglicher Art. Für selbstverursachte Sach- und Personenschäden, die während der Mietzeit entstehen, haftet ausschließlich der Mieter.

4. Haftung des Mieters
Der Mieter haftet, wenn er eine Vertragsverletzung begeht. Wenn der Mieter das Boot beschädigt, haftet er nach den allgemeinen Haftungsregeln.

5. Schlussbestimmung
Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.

6. Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen  dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen , die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt.

7. Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Der Gerichtsstand und der Erfüllungsort ist Beilngries.
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